In Kooperation mit der Verbraucherzentrale RLP, Beratungsstelle Koblenz
Seit dem 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) schrittweise für alle gesetzlich Versicherte eingeführt. Die ePA ist Ihr persönlicher, digitaler und lebenslanger Aktenordner für Gesundheitsdaten. (Zahn)- Ärztinnen oder (Zahn)-Ärzte, Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen stellen medizinische Unterlagen ein, sofern Sie dem nicht widersprochen haben. Auch Sie selbst können dort Gesundheitsdaten einspeichern. Die Einführung der ePA ist für gesetzlich Versicherte noch mit Fragen verbunden: Wie bekomme ich die elektronische Patientenakte? Wer kann meine Patientenakte einsehen? Was ist, wenn ich keine elektronische Patientenakte möchte? Kann ich die elektronische Patientenakte auch ohne ePA-App nutzen und wo werden die Daten gespeichert?
Antworten auf diese Fragen gibt Frau Schwippert von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.