Kostenloser Vortrag in Kooperation mit dem DRK-Kreisverband Rhein-Lahn e. V. und dem Seniorenbüro "Die Brücke" Krankheit, Unfall oder die Gebrechlichkeit im Alter führen nicht selten zu Einschränkungen, die ein selbstverantwortliches Handeln und Entscheiden unmöglich machen. Ehegatten, Kinder oder nahe Angehörige sind keine gesetzlichen Vertreter und können nur mit Ihrer schriftlichen Willenserklärung - also einer Vollmacht - handeln. Die Instrumente der Vorsorgeverfügungen (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung) bieten in diesem Fall ein hohes Maß an Selbstbestimmung zur Grundlage für persönliche Wünsche und Bedürfnisse. Darüber hinaus ermöglichen sie zusätzliche Anweisungen, wie beispielsweise persönliche Angelegenheiten geregelt werden sollen. Im Vortrag wird auch das Ehegattenvertretungsrecht vorgestellt. Frau Maria Francina Hamlischer vom Betreuungsverein DRK Rhein-Lahn e.V. und Frau Ekaterina Kirsch vom Betreuungsverein der AWO Rhein-Lahn e.V. werden grundlegende Erläuterungen zur Vorsorgeverfügungen und deren Erstellung vermitteln.